(Letzte Aktualisierung: 12.06.2024)
Marken sind Erkennungszeichen im geschäftlichen Verkehr. § 3 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG) fasst darunter
alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Im heutigen Wirtschaftsleben ist der Markenschutz nicht wegzudenken. Jedes Unternehmen hat natürlich ein ganz erhebliches Interesse daran, dass sie sich von Konkurrenten unterscheiden. Umgekehrt will der Käufer auch sicher gehen, dass sich hinter einem Produkt mit einer bestimmten Bezeichnung auch nur genau das verbirgt, was er selbst damit verbindet.
Plagiate, die Ausbeutung anderer Marken bis hin zum unmittelbaren Betrug sind mittlerweile jedoch ein Massenphänomen. Nicht nur aus dem Fernen Osten werden häufig Produkte importiert, die den Anschein erwecken sollen, sie stammten von einem namhaften Hersteller, dessen Design für Qualität bekannt ist.
Umgekehrt müssen aber auch Mitbewerber eine faire Chance haben, ihre Waren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, ohne dass ihnen wegen der kleinsten Ähnlichkeit zu bereits existierenden Angeboten gleich ein zivilrechtliches Risiko wie Unterlassungsklage oder eine Schadenersatzforderung droht.
Das Markenrecht, das insbesondere im deutschen Markengesetz niedergeschrieben ist, aber auch bereits erhebliche europäische und internationale Bezüge aufweist, versucht, hier einen vernünftigen Interessenausgleich vorzunehmen. Häufig müssen dabei Einzelfallentscheidungen getroffen werden, die allen individuellen Umstände berücksichtigen. Das Markenrecht ist dabei eine juristische Materie, die ein sehr spezialisiertes und stets aktualisiertes Wissen erfordert.
Wo ist das Markenrecht geregelt?
Im Markenrechtsgesetz ist der Schutz eingetragener Marken geregelt. Daneben können je nach Ausführungsart der Marke auch noch urheberrechtliche Ansprüche in Betracht kommen – diese sind dann aber von der markenrechtlichen Eintragung unabhängig.
Wo werden die Marken eingetragen?
Zuständig für die Markeneintragung ist das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Dieses hat seinen Sitz in München und ist unter dpma.de erreichbar.
Was kostet eine Markeneintragung?
Die Kosten liegen pro Marke bei 290 Euro für zehn Jahre und maximal drei Markenklassen (Näheres zu den Klassen siehe unten).
Warum sollte man eine Marke anmelden?
Durch den Markenschutz wird sichergestellt, dass nur der Anmelder der Marke selbst diese im geschäftlichen Verkehr verwenden darf. Dadurch sichert er sich und seinen Produkten die auf dem Markt notwendige Unverwechselbarkeit. Der Markenschutz kann ihr Unternehmen auch insgesamt aufwerten.
Kann ich einfach mal eine Marke anmelden, um zu sehen, ob diese noch frei ist?
Nein, auf keinen Fall. Die Anmeldung einer Marke, die bereits so oder so ähnlich eingetragen ist, verletzt die Rechte des Inhabers der bestehenden Marke. Er kann dann sofort eine kostenpflichtige Abmahnung erwirken oder auf Unterlassung klagen. Eine Anmeldung sollte erst nach sorgfältiger Recherche und in Absprache mit dem Rechtsanwalt erfolgen.
Wann beginnt der Markenschutz?
Die Marke ist markenrechtlich geschützt, sobald sie beim DPMA angemeldet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Marke erst deutlich später eingetragen wird. Wird die Marke dagegen abgelehnt, entsteht gar kein Schutz.
Welche Marken können nicht eingetragen werden?
Eine Eintragung kommt nicht in Frage, wenn die Marke keine Unterscheidungskraft besitzt. Würde sich also ein Arzt die Farbe weiß als sein Logo schützen lassen, hätte das keine Unterscheidungskraft, da weiß das Kennzeichen des Arztberufs an sich ist.
Ebenso besteht für allgemeine Begriffe ein Freihaltebedürfnis – der Wettbewerb wäre gestört, wenn bestimmte Worte nicht mehr benutzt werden dürften. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Milchproduktehersteller das Wort „Butter“ anmelden würde.
Gilt der Schutz dann in allen Zusammenhängen?
Nein, der Markenschutz erstreckt sich immer nur auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Diese werden in jeweils eine von 45 Klassen nach der Konvention von Nizza (sog. Nizza-Klassen) eingetragen. Diese sind teilweise sehr weit, so umfasst bspw. die Klasse 21 gleichzeitig Putzzeug und Porzellan, die Klasse 45 sowohl juristische Beratung als auch Bestattungsdienste.
Kann man auch als Privatperson eine Marke anmelden?
Grundsätzlich ja, die Eintragung ist noch nicht an die Unternehmereigenschaft gebunden. Allerdings muss die Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung geschäftlich benutzt werden.
In welchen Ländern gilt der Markenschutz?
Wird die Marke nur beim DPMA eingetragen, gilt der Schutz nur in Deutschland. Soll das DPMA dagegen einen internationalen Schutz erwirken, muss angegeben werden, dass auch ein Eintrag in das Register der WIPO erfolgen soll.
Ein Schutz in der gesamten EU kann durch Eintragung beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt erfolgen.
Wie lange gilt der Markenschutz?
Der Schutz wirkt zunächst zehn Jahre ab Anmeldung bis zum Monatsende. Um die Markeneintragung nicht zu verlieren, sollte sie unbedingt rechtezitig verlängert werden.