Erbvertrag

(Letzte Aktualisierung: 27.12.2021)

In einem Erbvertrag regeln mehrere Personen, in aller Regel Ehegatten, gemeinsam ihr Erbe oder jedenfalls Teile davon. In der Praxis geht es meist darum, dem länger Lebenden das gemeinsame Vermögen zu sichern und anschließend die nächste Generation zu bedenken.

Ein Erbvertrag ist quasi ein kombiniertes Testament mehrerer Personen, das die Gegenseitigkeit der Verfügungenn festlegen soll.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag (§§ 2274 bis 2302 BGB) ist ein Vertrag zwischen verschiedenen Personen, bei denen wenigstens einer der Beteiligten wenigstens eine Verfügung in Bezug auf sein Erbe trifft. Normalerweise werden beide Vertragspartner damit zumindest Teile Ihres Nachlasses regeln.

Wer kann einen Erbvertrag schließen?

Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament, das nur Ehegatten und Lebenspartnern offen steht, müssen die Vertragsschließenden beim Erbvertrag weder verheiratet noch verwandt noch sonst irgendwie verbunden sein.

Welche Form muss ein Erbvertrag haben?

Ein Erbvertrag kann im Gegensatz zu einem normalen Vertrag nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner vor einem Notar geschlossen werden (§ 2276 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Was kann ich in einem Erbvertrag vereinbaren?

Grundsätzlich alles, was er auch durch Testament regeln könnte, § 2299 Abs. 2 und 3 BGB. Vertragsmäßig (also unwiderruflich) können aber nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen vereinbart werden, § 2278 Abs. 2.

Wie kann ich einen Erbvertrag aufheben?

Einseitige erbvertragliche Verfügungen können wie testamentarische Verfügungen aufgehoben werden, also am besten durch ein neues Testament. (§ 2299 Abs. 2 BGB) Auf Gegenseitigkeit beruhende (vertragliche) Verfügungen können dagegen nur unter sehr engen Voraussetzungen widerrufen werden. (§§ 2293 bis 2295)

Kann ich auch vertraglich vereinbaren, dass mich jemand als Erbe einsetzt?

Nein, ein solcher Vertrag ist nichtig (§ 2303 BGB). Wenn man sicher sein will, dass man Erbe von jemand anderen wird und bleibt, muss man einen Erbvertrag schließen oder – unter Ehegatten – ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Welche Arten von Verfügungen sind in einem Erbvertrag zulässig?

Gemäß § 2278 Abs. 2 sind nur „Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts“ zulässig.

Wie wird der Erblasser an den Erbvertrag gebunden?

Der Erblasser kann nach Abschluss des Erbvertrags keine diesem entgegenstehenden einseitigen Verfügungen mehr treffen, § 2289 BGB.

Welche Rechte hat der Vertragserbe gegenüber Dritten?

Von diesen kann er Schenkungen, die der Erblasser vorgenommen hat, um den Vertragserben zu schädigen, zurückfordern (§ 2287). Dies gilt allerdings erst nach Anfall der Erbschaft, also nicht zu Lebzeiten des Erblassers.

Kann ein Erbvertrag privatschriftlich errichtet werden?

Nein, gemäß § 2276 gilt hier (im Gegensatz zum Testament) ein notarielles Formerfordernis.

Wann kann man einen Erbvertrag schließen?

Die Erbvertragsfähigkeit bestimmt sich nach den allgemeinen Regel für die Geschäftsfähigkeit, da es sich um einen Vertrag handelt. Man muss also unbeschränkt geschäftsfähig sein, § 2275 Abs. 1. Eine Ausnahme gilt lediglich für einen minderjährigen Ehepartner, § 2275 Abs. 2.

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