(Letzte Aktualisierung: 19.01.2024)
Arbeitsverhältnisse werden grundsätzlich dauerhaft abgeschlossen und können nur durch Kündigung beendet werden. Der Arbeitnehmer soll sich nicht permanent darum sorgen müssen, ob er in naher Zukunft noch einen Job hat oder nicht.
Um eine gewisse Flexibilität zu erhalten, können sie aber auch befristet werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer begründeten und einer grundlosen Befristung.
Weitere Probleme ergeben sich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis durch ein wiederum befristetes Arbeitsverhältnis verlängert wird.
Inhalt
Wie lange läuft ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich?
Ein Arbeitsverhältnis stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, es läuft also auf unbestimmte Zeit. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklich befristeten Arbeitsverhältnissen. (§ 620 Abs. 2 BGB)
Wie kann ein Arbeitsverhältnis befristet werden?
Vom Grundsatz der Unbefristetheit kann abgewichen werden, indem eine bestimmte Dauer, ein bestimmter Zweck oder eine auflösende Bedingung vereinbart wird. Der Vertrag endet dann mit dem angegebenen Zeitpunkt, der Erreichung des Zwecks oder dem Eintritt der Bedingung.
Wann darf ein Arbeitsverhältnis befristet werden?
Eine Befristung bedarf gemäß § 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG) eines sachlichen Grundes. Einige mögliche Gründe sind in Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift aufgeführt:
- nur vorübergehender Arbeitskräftebedarf
- Berufseinsteiger
- Vertretung
- Eigenart der Arbeitsstelle
- Erprobung
- Gründe in der Person des Arbeitnehmers
- Vergütung aus Haushaltsmitteln
- gerichtlicher Vergleich
Ohne sachlichen Grund kann nur eine Befristung bis zu zwei Jahren erfolgen (Abs. 2).
Wann können mehrere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse nacheinander geschlossen werden?
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer immer nur ein befristetes Arbeitsverhältnis schließen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch verfassungskonform ausgelegt und einen zeitlichen Abstand von drei Jahren zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der nächsten befristeten Beschäftigung für ausreichend erklärt.
Sind befristete Arbeitsverhältnisse vor ihrem Ablauf kündbar?
Grundsätzlich nicht, da sie auf eine gewisse, genau festgelegte Zeit geschlossen sind. Allerdings erlaubt es § 15 Abs. 3 TzBfG, die Möglichkeit der Kündigung im Arbeitsverhältnis festzuschreiben.
Welcher Form bedarf eine Befristungsabrede?
Die Abrede muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, § 14 Abs. 4 TzBfG.
Welche Folgen hat es, wenn die Befristung unwirksam ist?
Dann entsteht gemäß § 16 TzBfG eine unbefristete Beschäftigung.
Kann die mündlich vereinbarte Befristung nachträglich schriftlich vereinbart werden?
Nein, denn das ursprüngliche Fehlen einer Befristung hat ja bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen lassen. Ab hier wäre nur eine nachträgliche Befristung möglich, die aber regelmäßig vom Arbeitnehmer nicht gewollt ist.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ausdrücklich von er (ggf. späteren) Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit Befristungsklausel abhängig macht. Dann kann der Arbeitnehmer den Antrag auf Abschluss des Arbeitsvertrags nicht mündlich oder konkludent durch Arbeitsaufnahme annehmen.
Kann eine Befristung rechtsmissbräuchlich sein?
Ja, der EuGH fordert eine Überprüfung auf Rechtsmissbrauch.
Dies ist anhand der Umstände zu ermitteln. Dabei sind insbesondere die Gesamtdauer und die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zu würdigen.
Wann ist eine Befristung ohne Sachgrund möglich?
Nur ausnahmsweise.
Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist dies nur bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses möglich. Die Gesamtdauer darf dann höchstens zwei Jahre, bei neuen Unternehmen (Abs. 2a) höchstens vier Jahre, bei Arbeitnehmern ab 52 höchstens fünf Jahre betragen.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis auf zu lange Zeit oder ohne Grund befristet wurde?
Dann entsteht gemäß § 16 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung fortgesetzt wird?
Dann entsteht gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wie kann der Arbeitnehmer eine unzulässige Befristung geltend machen?
In diesem Fall muss er eine sog. Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben, § 17 TzBfG. Dies Frist beträgt drei Wochen ab dem in der Befristung vorgesehenen Ende.
Welche Sonderregelungen für Befristungen gibt es?
Sonderregelungen finden sich in Spezialgesetzen:
- § 21 BEEG: Befristung ist auch auf die Dauer des Mutterschutzes, der Elternzeit oder einer Freistellung zur Kinderbetreuung eines anderes Arbeitsnehmers möglich
- §§ 2, 3 WissZeitVG: Befristung bis zu sechs Jahren aus spezifisch wissenschaftsbezogenen Gründen
- §§ 1 bis 3 ÄArbVtrG: Befristung bis zehn Jahren aus spezifisch arztberufsbezogenen Gründen
Können auch Arbeitsbedingungen befristet werden?
Ja, die Zulässigkeit solcher Befristungen richtet sich nicht nach dem TzBfG, sondern nach den allgemeinen Vorschriften, insb. § 307 BGB.
Was muss bei Befristung gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG schrftlich festgehalten werden?
Aus der schriftlichen Vereinbarung muss sich die Dauer der Befristung klar ergeben. Bei einer zeitlichen Befristung muss also das Enddatum bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, nicht aber der Grund dafür genannt werden. Bei der Zweckbefristung muss dagegen der Zweck der Befristung genannt sein, da dieser hier das Ende des Arbeitsverhältnisses kennzeichnet.
Darf nie wieder ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen werden, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand?
Grundsätzlich schließt § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG dies aus. Allerdings wird eine Einschränkung gemacht, wenn das Ende des vorherigen Arbeitsverhältnisses bereits mindestens drei Jahre her ist.
Darf ein Arbeitnehmer gezielt nach älteren Arbeitnehmern suchen, die flexibler sind, was Befristungen angeht?
Wohl ja.
§ 14 Abs. 3 TzBfG sieht weitergehende Befristungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer ab 52 vor. Insofern könnten Arbeitgeber auf Idee kommen, diese gezielt zu suchen, was jedoch eine Diskriminierung nach § 1 AGG darstellt.
Allerdings können dadurch Nachteile älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden, was gemäß § 5 AGG ein Rechtfertigungsgrund ist. Außerdem erlaubt § 10 AGG eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, wenn es ein legitimes Ziel hierfür gibt.
Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis, wenn die Befristung unwirksam ist?
In diesem Fall tritt es unbefristet in Kraft, für die ursprünglich angedachte Befristungsdauer ist allerdings analog § 15 Abs. 3 TzBfG die Kündigung ausgeschlossen, sofern die Unwirksamkeit nicht nur an einem Formmangel lag.
Wann kann ein Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden?
Die nachträgliche Befristung ist eine Änderungskündigung. Diese muss also gemäß KSchG und BGB zulässig sein, zudem bedarf es eines sachlichen Grunds für die Befristung.