Urheberrecht

(Letzte Aktualisierung: 13.04.2022)

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auch im Urheberrecht tätig. Er nimmt auch Ihre Interessen gerne an.
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auch im Urheberrecht tätig. Er nimmt auch Ihre Interessen gerne an.
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Schöpfers an bestimmten Werken, seien es nun Texte, gemalte Bilder, Photos, Filme oder Lieder. Auch dreidimensionale Gebilde wie Skulpturen über Architektur bis hin zu Parklandschaften können urheberrechtlich geschützt sein.

Dabei gibt es urheberrechtliche Ansprüche im engsten Sinne wie der Schutz gegen Entstellung oder Zerstörung. Auch die Leugnung bzw. Anmaßung der Urheberschaft wie in Plagiatsfällen ist praxisrelevant. Am bedeutendsten sind aber die aus dem Urheberrecht entstehenden Nutzungsrechte wie das Recht, einen Film auszustrahlen, ein Lied zu verwenden oder ein Buch zu verkaufen. Diese Nutzungsrechte haben auch einen ganz erheblichen wirtschaftlichen Wert und führen dazu, dass hier sehr schnell um sehr hohe Summen gestritten wird.

In Zeiten des Internets sind über die Verwendung von Bildern auf Homepages, das Hochladen von Videos auf Youtube, das Zitatrecht und schließlich auch die Teilnahme an Tauschbörsen neue Konfliktfelder entstanden. Auch die Nutzung von Streamingdiensten provoziert spezielle rechtliche Probleme.


Welche Folgen kann eine Urheberrechtsverletzung haben?

Der Verletzte kann zunächst eine Unterlassungserklärung fordern und Anwaltskosten verlangen. Dies wird häufig zusammen etwas ungenau als „Abmahnung“ bezeichnet. Daneben ist zivilrechtlicher Schadenersatz möglich. Auch eine strafrechtliche Verurteilung ist denkbar, kommt in der Praxis aber nur bei ganz erheblichen Verstößen vor. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten, ist eine zügige Reaktion notwendig.

Bei einer Urheberrechtsverletzung in einer Prüfungsarbeit kann es ganz eigene Konsequenzen geben: Wer bei einem Plagiat erwischt wird, muss mit dem Nichtbestehen rechnen. Eine Prüfungsanfechtung muss ggf. dann darlegen, warum diese Folge nicht angemessen war. Auch in solchen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vertritt Rechtsanwalt Hummel Sie.

Darf ich an Tauschbörsen teilnehmen?

Prinzipiell ist eine Tauschbörse ein völlig legales Internetangebot. Weder der Besitz der entsprechenden Software noch deren Betrieb ist von vornherein verboten.

Problematisch wird es nur, wenn – wie das natürlich häufig der Fall ist – urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden, an denen der Anbieter nicht die Nutzungsrechte hat.

Tauschbörsen sorgen häufig für Probleme mit dem Urheberrecht.
Tauschbörsen sorgen häufig für Probleme mit dem Urheberrecht.
Ist der Download aus Tauschbörsen erlaubt?

Sofern der Anbieter über die Rechte dazu verfügt, ist der Download natürlich auch erlaubt. Dies lässt sich aber meistens nicht ohne Weiteres nachprüfen. Bei kommerziellen Musikstücken oder Filmen ist es in aller Regel auch nicht der Urheber, der das Werk kostenlos zur Verfügung stellt.

Trotzdem ist noch immer nicht völlig geklärt, ob das Herunterladen nicht unter bestimmten Voraussetzungen eine erlaubte Privatkopie sein kann. Verschiedene Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre sind nicht so eindeutig ausgefallen wie dies zunächst angekündigt war.

Was ist das Zitatrecht?

Das Zitatrecht steht in § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Demnach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines fremden Werks zulässig, sofern man es lediglich zitiert. Unter diesem Begriff versteht das Recht das Gleiche wie die Umgangssprache, nämlich dass sich innerhalb des eigenen Werk auf einen anderen Urheber beruft.

Beispiel: Bei einer Buchbesprechung werden einzelne Passagen des Buchs wiedergegeben und dann setzt man sich inhaltlich damit auseinander.

Das Zitatrecht darf aber nicht missbraucht werden. Wer bspw. einen Liedtext komplett „als Zitat“ im Internet veröffentlicht und dann nur dazu sagt, dass ihm das Lied gefällt, kann sich nicht darauf berufen, da eben keine eigene Auseinandersetzung stattfindet.

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