Auf diesen Seiten geht es um das Zivilrecht der Bundesrepublik. Dieser auch als bürgerliches Recht bezeichnete Rechtsbereich behandelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen im Hinblick auf gegenseitige Rechte, Pflichten und Ansprüche.
Spezielle und im täglichen Leben sehr wichtige Bereiche des Zivilrechts sind das Arbeitsrecht und das Mietrecht. Diese Thematiken besitzen eine hohe politische und gesellschaftliche Bedeutung, was zu einer weitgehenden Einmischung des Staates in private Rechtsbeziehungen führt.
Aber nicht nur Einzelpersonen können zivilrechtlich agieren, Menschen können auch Vereine oder andere Organisationen gründen. Insoweit ergeben sich häufig Berührungspunkte zum Verwaltungsrecht (da Behörden diese Organisationen verwalten) sowie zum Steuerrecht.
Gerade im Bereich des Wirtschaftsrecht bekommen immaterielle Fragen eine immer größere Bedeutung. Das „geistige Eigentum“ wird unter anderem durch das Markenrecht und das Urheberrecht geschützt.
Rechtsanwalt Thomas Hummel im Aufgabenfeld der Verfassungsbeschwerden tätig vertritt dabei regelmäßig auch Angelegenheiten aus dem Zivilrecht.